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   OLG Hamm, 18.03.2014 - III-1 Ws 77/14   

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https://dejure.org/2014,8554
OLG Hamm, 18.03.2014 - III-1 Ws 77/14 (https://dejure.org/2014,8554)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18.03.2014 - III-1 Ws 77/14 (https://dejure.org/2014,8554)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18. März 2014 - III-1 Ws 77/14 (https://dejure.org/2014,8554)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamm, 10.12.2013 - 1 Ws 562/13

    Zuständigkeit des Kammervorsitzenden für Entscheidungen gemäß § 119 Abs. 1 StPO

    Auszug aus OLG Hamm, 18.03.2014 - 1 Ws 77/14
    Ergänzend ist an dieser Stelle darauf hinzuweisen, dass für die richterlichen Anordnungen nach § 119 Abs. 1 StPO gemäß § 126 Abs. 2 S. 3 StPO ausschließlich der Strafkammervorsitzende allein zuständig und eine Entscheidung des Kollegialgerichts anstelle des Vorsitzenden nicht unschädlich ist (vgl. Senat, Beschluss vom 10. Dezember 2013, 1 Ws 562/13; juris).

    Dies allein würde für sich genommen jedoch noch nicht zwingend der Beschwerde zum Erfolg verhelfen; vielmehr ist in derartigen Fällen regelmäßig unter Aufhebung des angefochtenen Beschlusses eine eigene Sachentscheidung des Senats veranlasst (vgl. Senatsbeschluss vom 10. Dezember 2013, a.a.O.).

  • KG, 02.01.2013 - 4 Ws 138/12

    Zuständigkeit für Antrag auf gerichtliche Entscheidung

    Auszug aus OLG Hamm, 18.03.2014 - 1 Ws 77/14
    Diese unterschiedlichen Kompetenzregelungen erscheinen unter praktischen Gesichtspunkten eher unglücklich gestaltet und sind möglicherweise durch ein gesetzgeberisches Versehen veranlasst; der Wortlaut der Vorschriften ist jedoch nach Auffassung des Senats eindeutig und lässt eine andere Auslegung nicht zu (vgl. dazu auch KG Berlin, Beschluss vom 02. Januar 2013 - 4 Ws 138/12, juris).
  • OLG Bremen, 18.08.2017 - 1 Ws 174/16

    Zur Verpflichtung der Oberlandesgerichte im Rahmen von Klageerzwingungsverfahren

    Dies setzt das Vorliegen eines hinreichenden Tatverdachts im Sinne des §§ 170 Abs. 1, 203 StPO voraus (vgl. BVerfG, Beschluss vom 28.03.2002 - 2 BvR 2104/01, juris Rn. 19, NJW 2002, 2859; Beschluss vom 13.02.2008 - 2 BvR 2226/07, juris Rn. 18; OLG Köln, Beschluss vom 21.10.2014 - III-1 Ws 77/14 - 65, juris Rn. 3).
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